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Felix Berger 11419eaaa2
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Dokument hausordnung aktualisiert
2024-04-08 20:05:36 +02:00

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  1. Die Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass eine andere Person durch sie weder gefährdet oder belästigt wird, noch zu Schaden kommt und sind zur Abwendung von Gefahren verpflichtet. Das Eigentum anderer wird geachtet.
    Der Vormittagsunterricht beginnt 7:30 Uhr und endet 13:05 Uhr. Der Nachmittagsunterricht beginnt 13:30 Uhr. Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 7:15 Uhr gestattet. Die Schule ist bis 16:30 Uhr geöffnet. Schüler, die aufgrund der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor 7:00 Uhr bereits auf dem Schulgelände ankommen, können eine Einlasskarte erhalten. Ab 6:30 Uhr besteht dann die Möglichkeit des Aufenthaltes für Schüler der Klassen 5-9 im Raum 205 (Lernwerkstatt) und für Schüler der gymnasialen Oberstufe im Schulclub (Kellergeschoss).
  2. Nach Eintreffen in der Schule verlassen die Schülerinnen und Schüler (bis einschließlich Klasse 9) vor Unterrichtsende nicht eigenmächtig das Schulgelände.
  3. Ist fünf Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer in der Klasse, meldet der Schülersprecher oder sein Vertreter dies im Sekretariat.
  4. In den kleinen Pausen sorgen die Lehrer dafür, dass die Unterrichtsräume rechtzeitig geöffnet werden. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  5. In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge fünf bis neun auf dem Schulhof des Georg-Cantor-Gymnasiums auf, die der gymnasialen Oberstufe können im Gebäude verbleiben. Sie halten sich vorrangig im Schulclub und mittleren Schulinnenhof (Kellergeschoss) sowie in den hinteren Flurbereichen auf. Der Fahrradstellplatz hinter dem Schulgebäude ist kein Pausenhof. Aus Sicherheitsgründen werden Taschen nicht auf den Treppen und Fluren abgestellt. Bei starken Regenfällen bzw. Kälte verbleiben die Schülerinnen und Schüler nach dem Abklingeln im Unterrichtsraum.
  6. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler, die an keiner Nachmittagsveranstaltung teilnehmen, das Schulgelände.
  7. Alle persönlichen Gegenstände der Schülerinnen und Schüler sind nach Unterrichtsschluss mit nach Hause zu nehmen bzw. im Schließfach zu deponieren (keine Haftung).
  8. Unfälle und Verletzungen werden unverzüglich der Lehrkraft bzw. dem aufsichtsführenden Lehrer und der Schulsekretärin gemeldet.
  9. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  10. Fahrräder sind an dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen und entsprechend zu sichern (keine Haftung der Schule).
  11. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet.
  12. Waffen, Drogen, Alkohol, Messer und Feuerwerkskörper u.ä. sind in der Schule verboten.
  13. Handys und multimediale Unterhaltungsgeräte dürfen nur in den Hofpausen benutzt werden. Ansonsten sind diese Geräte auszuschalten und zu verstauen. Lehrer können im Einzelfall eine zeitlich begrenzte Nutzung genehmigen. Wegen Zuwiderhandlungen eingezogene Geräte können nach dem Unterricht im Sekretariat abgeholt werden.
  14. Für Ordnung und Sauberkeit im gesamten Gebäude sind Schüler und Lehrer gemeinsam verantwortlich. Die jeweils letzte Klasse in einem Raum stellt die Stühle hoch (nach Reinigungsplan) und schließt die Fenster. Der Ordnungsdienst säubert die Tafel und die Kreideablage.
  15. Auf der Spielfläche am Basketballkorb ist das Basketballspiel gestattet. Die Tischtennisplatten sind nur zum Tischtennisspiel zu nutzen. Alle anderen Ballspielarten sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, haben mit schuldisziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.

Halle, d. 04. Dezember 2014

StD Dr. B. Gorsler

Schulleiter