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@ -1,11 +1,9 @@
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title: "Geschäftsordnung"
title: Geschäftsordnung
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## 1. Namensgebung
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG.
@ -25,23 +23,26 @@ Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weite
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe:
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- Vorstand
- Vollversammlung
- Delegation zum Stadtschülerrat
- Beirat des Schülerrates
{{% /content %}}
* Vorstand
* Vollversammlung
* Delegation zum Stadtschülerrat
* Beirat des Schülerrates
{{% /content %}}
Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden.
## 5. Vorstand
Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
Der Vorstand besteht aus:
{{% content %}}
- einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
- einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
{{% /content %}}
* einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
* einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
* weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
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Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl.
@ -63,7 +64,7 @@ Die Vertretung verhinderter Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnas
Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
### 6. [A] Vertreter in der Gesamtkonferenz
### 6. \[A] Vertreter in der Gesamtkonferenz
(1) Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter.
@ -110,7 +111,7 @@ Ausschüsse sind bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten M
Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satzung des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums festgelegt.
### 10. [A] Abstimmungen
### 10. \[A] Abstimmungen
Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben.
@ -122,5 +123,4 @@ Falls andere Abstimmungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, welche den demokrat
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
>Letzte Änderung: 14.06.2017
Letzte Änderung: 14.06.2017