Bis zum 11.02.2020 müssen:
- eine schriftliche Anmeldung
- eine Kopie des Halbjahreszeugnisses
- die Schullaufbahnerklärung
am Georg-Cantor-Gymnasium eingereicht werden.
Für die Aufnahme am Georg-Cantor-Gymnasium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Bis zum 11.02.2020 müssen:
am Georg-Cantor-Gymnasium eingereicht werden.
Zur Aufnahme am Georg-Cantor-Gymnasium muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden, die aus:
besteht.
Übungsmöglichkeiten für den kognitiven Fähigkeitstest finden Sie hier.
Bis zum 20.04.2020 werden ihnen die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung schriftlich mitgeteilt.