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title: "Geschäftsordnung"
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title: Geschäftsordnung
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## 1. Namensgebung
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## 1. Namensgebung
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Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG.
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Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG.
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@ -25,23 +23,26 @@ Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weite
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Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe:
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Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe:
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- Vorstand
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- Vollversammlung
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* Vorstand
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- Delegation zum Stadtschülerrat
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* Vollversammlung
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- Beirat des Schülerrates
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* Delegation zum Stadtschülerrat
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* Beirat des Schülerrates
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Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden.
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Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden.
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## 5. Vorstand
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## 5. Vorstand
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Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
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Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
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Der Vorstand besteht aus:
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Der Vorstand besteht aus:
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- einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
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- einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
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* einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
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- weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
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* einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
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* weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
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Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl.
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Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl.
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@ -63,7 +64,7 @@ Die Vertretung verhinderter Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnas
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Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
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Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
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### 6. [A] Vertreter in der Gesamtkonferenz
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### 6. \[A] Vertreter in der Gesamtkonferenz
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(1) Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter.
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(1) Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter.
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@ -110,7 +111,7 @@ Ausschüsse sind bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten M
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Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satzung des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums festgelegt.
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Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satzung des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums festgelegt.
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### 10. [A] Abstimmungen
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### 10. \[A] Abstimmungen
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Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben.
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Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben.
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@ -122,5 +123,4 @@ Falls andere Abstimmungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, welche den demokrat
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Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
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Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
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Letzte Änderung: 14.06.2017
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>Letzte Änderung: 14.06.2017
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