Merge branch 'master' of gitlab.cantorgymnasium.de:cantortechnik/gcg-website

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Denys Konovalov 2022-03-21 08:56:33 +01:00
commit 46a3be72df
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@ -1,5 +1,5 @@
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title: Aktuelles
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description: Hier finden Sie die aktuelen Beiträge aus dem Schulblog.
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@ -1,8 +1,6 @@
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title: "Formulare"
title: Formulare
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# meta description
description : "Hier finden Sie schulische Unterlagen und Anmeldeformulare als PDF zum Download."
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description: Hier finden Sie schulische Unterlagen und Formulare als PDF zum Download.
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@ -1,29 +1,25 @@
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title: "Alarmordnung"
title: Alarmordnung
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# Research image
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- Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt eine Alarmierung durch die elektrische Alarmeinrichtung bzw. durch eine Durchsage über die Rufanlage des Gebäudes.
- Der Alarm wird durch die elektrischen Brandmelder bzw. den Schulleiter ausgelöst. Bei Gefahr im Verzug sind alle Lehrkräfte und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Bei Schadenfeuer hat die Alarmauslösung, ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, unverzüglich zu erfolgen.
- Nach Auslösung des Alarmes und Anordnung der Räumung haben die Schülerinnen und Schüler sowie alle sich im Gebäude befindlichen Personen unter Zurücklassung aller Gegenstände das Gebäude zu verlassen.
- Unter Aufsicht der Lehrkräfte (Mitnahme des Klassenbuches/ des Kursheftes) wird der Sammelplatz - die Freifläche vor der Turnhalle in der Taubenstraße - entsprechend des Fluchtwegplanes bzw. der Anweisungen über die Rufanlage aufgesucht.
- Jede Lehrkraft stellt auf dem Sammelplatz sofort fest, ob die Klasse/ der Kurs entsprechend seines Anwesenheitsnachweises vollzählig ist und meldet dies dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls zu melden.
- Ist eine Klasse/ ein Kurs bei Auslösung des Alarmes ohne Beaufsichtigung, so ist sie/ er von der Lehrkraft der benachbarten Klasse/ des Kurses mit zu betreuen.
- Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, haben die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in einem anderen Raum, der mehr Sicherheit bietet, zu verbleiben. In den Räumen sind die Fenster und die Türen erforderlichenfalls zu schließen. Zur schnelleren Rettung machen sich die Eingeschlossenen am Fenster oder auf andere geeignete Weise bemerkbar.
- Bei Bränden mit Schadstofffreisetzung in der Umgebung der Schule bleiben die Schülerinnen und Schüler zunächst in ihren Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude und warten auf weitere Anweisungen der Schulleitung. Die Fenster und die Türen sind zu schließen.
- Die Schülerinnen und Schüler sind halbjährlich durch die Klassenleiter/innen bzw.Tutor/innen über den Alarmplan zu informieren. Die Standorte der Alarmeinrichtungen sind bekannt zu geben. Sie sind dabei darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist.
- Die Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule sind zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu belehren.
- Jeder Missbrauch der Alarmeinrichtungen - Rauchfangmelder, Rauchfangtüren, Feuerlöscher, Fluchtwegtüren - ist ein Verstoß gegen das Brandschutzgesetz und somit strafbar.
* Bei Ausbruch eines Brandes oder im Katastrophenfall erfolgt eine Alarmierung durch die elektrische Alarmeinrichtung bzw. durch eine Durchsage über die Rufanlage des Gebäudes.
* Der Alarm wird durch die elektrischen Brandmelder bzw. den Schulleiter ausgelöst. Bei Gefahr im Verzug sind alle Lehrkräfte und sonstigen Dienstkräfte der Schule zur Auslösung berechtigt und verpflichtet. Bei Schadenfeuer hat die Alarmauslösung, ohne den Erfolg eigener Löschversuche abzuwarten, unverzüglich zu erfolgen.
* Nach Auslösung des Alarmes und Anordnung der Räumung haben die Schülerinnen und Schüler sowie alle sich im Gebäude befindlichen Personen unter Zurücklassung aller Gegenstände das Gebäude zu verlassen.
* Unter Aufsicht der Lehrkräfte (Mitnahme des Klassenbuches/ des Kursheftes) wird der Sammelplatz - die Freifläche vor der Turnhalle in der Taubenstraße - entsprechend dem Fluchtwegplan bzw. der Anweisungen über die Rufanlage aufgesucht.
* Jede Lehrkraft stellt auf dem Sammelplatz sofort fest, ob die Klasse/ der Kurs entsprechend seines Anwesenheitsnachweises vollzählig ist und meldet dies dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied. Fehlende Schülerinnen und Schüler sind ebenfalls zu melden.
* Ist eine Klasse/ ein Kurs bei Auslösung des Alarmes ohne Beaufsichtigung, so ist sie/ er von der Lehrkraft der benachbarten Klasse/ des Kurses mitzubetreuen.
* Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, haben die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum oder in einem anderen Raum, der mehr Sicherheit bietet, zu verbleiben. In den Räumen sind die Fenster und die Türen erforderlichenfalls zu schließen. Zur schnelleren Rettung machen sich die Eingeschlossenen am Fenster oder auf andere geeignete Weise bemerkbar.
* Bei Bränden mit Schadstofffreisetzung in der Umgebung der Schule bleiben die Schülerinnen und Schüler zunächst in ihren Unterrichtsräumen bzw. im Schulgebäude und warten auf weitere Anweisungen der Schulleitung. Die Fenster und die Türen sind zu schließen.
* Die Schülerinnen und Schüler sind halbjährlich durch die Klassenleiter/innen bzw.Tutor/innen über den Alarmplan zu informieren. Die Standorte der Alarmeinrichtungen sind bekannt zu geben. Sie sind dabei darauf hinzuweisen, dass in jedem Fall ein Auslösen des Alarms als Ernstfall zu betrachten ist.
* Die Lehrkräfte und anderen Dienstkräfte der Schule sind zu Beginn des Schuljahres über den Alarmplan aktenkundig zu belehren.
* Jeder Missbrauch der Alarmeinrichtungen - Rauchfangmelder, Rauchfangtüren, Feuerlöscher, Fluchtwegtüren - ist ein Verstoß gegen das Brandschutzgesetz und somit strafbar.
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Halle, d. 06. August 2009

@ -1,59 +1,47 @@
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title: "Blender Game"
date: 2019-07-06T15:27:17+06:00
title: Blender Game
date: 2022-03-20T22:55:23.928Z
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# course thumbnail
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categories_ag: ["Digitalität und Technik"]
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- Digitalität und Technik
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### Über die AG
Das freie 3D OpenSource-Programm "Blender" hat eine eigene kostenlose Spiele-Engine mit deren Hilfe 3D Computerspiele entwickelt werden können.
Das freie 3D OpenSource-Programm "Blender" hat eine eigene kostenlose Spiele-Engine, mit deren Hilfe 3D Computerspiele entwickelt werden können.
In der AG wirst du dein eigenes 3D-Computerspiel entwickeln, bzw. mit anderen Schüler*innen gemeinsam euer eigenes Spiel gestalten und programmieren.
Dabei erlernst du Grundlagen von 3D-Modelierung und 3D-Design und lernst mit einem 3D-Designprogramm umzugehen.
Dabei erlernst du Grundlagen von 3D-Modellierung und 3D-Design und lernst, mit einem 3D-Designprogramm umzugehen.
Des weiteren werden müssen logische Zusammenhänge von Figuren erstellt und programmiert werden.
Des Weiteren müssen logische Zusammenhänge von Figuren erstellt und programmiert werden.
Dabei kommt die Programmiersprache Python zum Einsatz, deren Grundladen auch erlernt werden müssen.
### Themen
* Erlangen von Basiswissen im 3D-Design mit Blender
* Grundlegende Arbeit mit 3D-Modellen
* Erstellung von 3D-Figuren
* Planung von Bewegungen und Zusammenhängen
* Entwicklung einer Virtuellen Landschaft
* Entwicklung einer virtuellen Landschaft
* Erlernen von Grundlagen der Programmiersprache Python
### Ziele
* Erlernen vom Umgang mit 3D-Design
* Entwicklung eigener Computerspiele
* Planung von Charaktern, Landschaften und Spielideen
* Planung von Charakteren, Landschaften und Spielideen
* **Endziel: Entwicklung eines fertigen, funktionsfähigen, durchgeplanten und spielbaren Computerspiels**
### Mittel
In der AG werden wir mit folgenden Programmen arbeiten:

@ -1,18 +1,19 @@
---
title: CantorTechnik
date: 2019-07-06T15:27:17+06:00
date: 2022-03-20T22:57:55.974Z
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- Digitalität und Technik
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### Über die AG
@ -24,11 +25,11 @@ Dies ist darauf abgezielt, dass an verschiedenen Technikthemen in einer Arbeitsg
In dieser Arbeitsgemeinschaft kannst du ohne jegliche Kenntnisse in Programmierung verschiedenen Programmiersprachen erlernen, und eigene Programme entwickeln.
Des weiteren kannst du an der Themengruppe CantorArduino teilnehmen und mit Hilfe des Entwicklungsboards Arduino verschiedene elektronische Bauteile am Computer mit der Programmiersprache C++ ansteuern.
Des Weiteren kannst du an der Themengruppe CantorArduino teilnehmen und mithilfe des Entwicklungsboards Arduino verschiedene elektronische Bauteile am Computer mit der Programmiersprache C++ ansteuern.
Die Verknüpfung dieser beiden Bereiche ergibt CantorRobotik - Einen Themenbereich indem Roboter auf Basis von Arduino und Raspberry Pi entwickelt, gebaut und programmiert werden. Diese Roboter bekommen Sensoren, Kameras und andere Datenerfassungsgeräte, wodurch diese zu Multimediarobotern werden. Die Daten werden wiederrum in einem z.B. in der Programmiersprache Python geschriebenen Programm verarbeitet und gespeichert.
Die Verknüpfung dieser beiden Bereiche ergibt CantorRobotik - einen Themenbereich, in dem Roboter auf Basis von Arduino und Raspberry Pi entwickelt, gebaut und programmiert werden. Diese Roboter bekommen Sensoren, Kameras und andere Datenerfassungsgeräte, wodurch diese zu Multimediarobotern werden. Die Daten werden wiederum in einem z.B. in der Programmiersprache Python geschriebenen Programm verarbeitet und gespeichert.
Doch um dies alles zu machen brauchen wir Computer. Da wir aber nicht an einen Computerraum angewiesen sein wollen benutzen wir ale Laptops, die früher in der Schule im Einsatz waren. Doch um diese Laptops richtig benutzen zu können, reparieren wir diese und installieren darauf das Betriebssystem Debian Linux. Doch um auch anderen Schülern die Möglichkeit bereitzustellen, z.B. im Unterricht oder für Arbeitsgemeinschaften diese Laptops zu verwenden, haben wir eine weitere Themengruppe gebildet - CantorRepair. In CantorRepair reparieren wir Schullaptops und installieren darauf ein neueres Betriebssystem, z.B. Debian Linux und stellen diese anderen Schülern zur Nutzung zur Verfügung. Des weiteren beschäftigen wir uns mit der Wartung dieser Technik.
Doch um dies alles zu machen, brauchen wir Computer. Da wir aber nicht an einen Computerraum angewiesen sein wollen, benutzen wir alle Laptops, die früher in der Schule im Einsatz waren. Doch um diese Laptops richtig benutzen zu können, reparieren wir diese und installieren darauf das Betriebssystem Debian Linux. Doch um auch anderen Schülern die Möglichkeit bereitzustellen, z.B. im Unterricht oder für Arbeitsgemeinschaften diese Laptops zu verwenden, haben wir eine weitere Themengruppe gebildet - CantorRepair. In CantorRepair reparieren wir Schullaptops und installieren darauf ein neueres Betriebssystem, z.B. Debian Linux und stellen diese anderen Schülern zur Nutzung zur Verfügung. Des Weiteren beschäftigen wir uns mit der Wartung dieser Technik.
Um anderen einen Einblick in unser AG-Leben zu verschaffen, haben wir die letzte Themengruppe erstellt - CantorMedia.
@ -54,4 +55,4 @@ In CantorMedia werden Aufnahmen von unseren AG-Projekten, Programmiervideos, Tut
Wir treffen uns jeden Donnerstag von 13.30 bis ca. 15.30 Uhr im Raum 405.
An der Arbeitsgemeinschaft kann jeder unabhängig von Vorkenntinissen in Programmierung teilnehmen.
An der Arbeitsgemeinschaft kann jeder unabhängig von Vorkenntnissen in Programmierung teilnehmen.

@ -1,12 +1,12 @@
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title: "Schülerrat"
title: Schülerrat
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description: "Herzlich willkommen auf der Seite des Schülerrates vom Georg-Cantor-Gymnasium. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Arbeit als Schülervertretung."
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description: Herzlich willkommen auf der Seite des Schülerrates vom
Georg-Cantor-Gymnasium. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu
unserer Arbeit als Schülervertretung.
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## Wer sind wir?
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums besteht aus allen Klassensprechern und dem Schülersprecher.
@ -21,11 +21,11 @@ Wir sind für alle Beschwerden und Vorhaben unserer Schüler zuständig, tragen
### Schülerrat
- **Hagen Häußler** (Klasse 11) und **Elias Peschek** (Klasse 9): Schülersprecher
* **Hagen Häußler** (Klasse 11) und **Elias Peschek** (Klasse 9): Schülersprecher
### Schülerbeirat
- **Denys Konovalov** (Klasse 8) und **Lilli Berthold** (Klasse 8): Beiratsvorstand
* **Denys Konovalov** (Klasse 8) und **Lilli Berthold** (Klasse 8): Beiratsvorstand
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@ -4,104 +4,98 @@ draft: false
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## 1. Namensgebung
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums gibt sich als Interessenvertretung der Schüler der Schule den Namen „Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums“ mit der offiziellen Abkürzung SR-GCG.
## 2. Aufgaben
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums versteht sich als Interessenvertretung aller Schüler der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Stadtschülerrat Halle (Saale), sonstigen Institutionen der Bildungspolitik sowie der Öffentlichkeit. (§49 SchulG LSA gilt entsprechend)
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums versteht sich als Interessenvertretung aller Schüler der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Stadtschülerrat Halle (Saale), sonstigen Institutionen der Bildungspolitik sowie der Öffentlichkeit. (§49 SchulG LSA gilt entsprechend)
## 3. Öffentlichkeitsarbeit
- Die Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verantwortung des Vorstandes. Durch einfachen Beschluss kann diese Aufgabe jedoch an einen Ausschuss bzw. einzelne Mitglieder übergeben werden.
- Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weiterzuleiten.
* Die Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Verantwortung des Vorstandes. Durch einfachen Beschluss kann diese Aufgabe jedoch an einen Ausschuss bzw. einzelne Mitglieder übergeben werden.
* Alle Einladungen und Informationen sind rechtzeitig durch den Beauftragten weiterzuleiten.
## 4. Organe
Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums untergliedert sich in vier ständige Organe:
- Vorstand
- Vollversammlung
- Delegation zum Stadtschülerrat
- Beirat des Schülerrates
* Vorstand
* Vollversammlung
* Delegation zum Stadtschülerrat
* Beirat des Schülerrates
Des Weiteren können nach Bedarf Ausschüsse als weitere, nicht ständige Organe einberufen werden.
## 5. Vorstand
- Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
- Der Vorstand besteht aus:
- einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
- einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
- weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl.
- Die Wahl erfolgt gemäß der aktuell gültigen Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Wahl zur Besetzung der Posten der Beisitzer ist wie die Wahl der Schülersprecher zu behandeln. (siehe §5.3)
* Der Vorstand ist das zweithöchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
* Der Vorstand besteht aus:
* einem Vorsitzenden, welcher den Titel Schülersprecher tragen darf. Der Schülersprecher übernimmt insbesondere die Aufgaben- und Informationsverteilung an andere Vorstandsmitglieder
* einem/ zwei stellvertretenden Vorsitzenden
* weiteren nach Bedarf einberufenen Vorstandsmitgliedern (Beisitzer)
* Die Wahl des Vorstandes erfolgt aus den Reihen des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und auf Wunsch als geheime Wahl.
* Die Wahl erfolgt gemäß der aktuell gültigen Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Wahl zur Besetzung der Posten der Beisitzer ist wie die Wahl der Schülersprecher zu behandeln. (siehe §5.3)
## 6. Vollversammlung
- Die Vollversammlung setzt sich aus allen Klassensprechern der Klassen des Georg-Cantor-Gymnasiums zusammen und ist das höchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
- Die Vollversammlung tritt gemäß der aktuellen Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt spätestens nach sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien zusammen.
- Die Teilnahme an Vollversammlungen ist für alle Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums verpflichtend.
- Alle Mitglieder des Schülerrates sind stimmberechtigt.
- Die Sitzungen der Vollversammlung finden öffentlich statt.
- Die Vertretung verhinderter Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums kann durch einfache Wahl durch ein Mitglied desselben Klassenverbandes erfolgen und ist dadurch ebenfalls stimmberechtigt.
- Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
* Die Vollversammlung setzt sich aus allen Klassensprechern der Klassen des Georg-Cantor-Gymnasiums zusammen und ist das höchste beschlussfassende Organ des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums.
* Die Vollversammlung tritt gemäß der aktuellen Schülerwahlverordnung des Landes Sachsen-Anhalt spätestens nach sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien zusammen.
* Die Teilnahme an Vollversammlungen ist für alle Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums verpflichtend.
* Alle Mitglieder des Schülerrates sind stimmberechtigt.
* Die Sitzungen der Vollversammlung finden öffentlich statt.
* Die Vertretung verhinderter Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums kann durch einfache Wahl durch ein Mitglied desselben Klassenverbandes erfolgen und ist dadurch ebenfalls stimmberechtigt.
* Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
### 6a Vertreter in der Gesamtkonferenz
- Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter.
- Zwei der zu vergebenden Plätze werden automatisch an den/ die Schülersprecher*in und eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n vergeben. Die übrigen Plätze sind zur Wahl zur freien Verfügung und werden nach dem üblichen Wahlverfahren festgelegt.
* Der Schülerrat wählt aus der gesamten Schülerschaft genauso so viele Vertreter in die Gesamtkonferenz, wie von der Schulleitung vorgegeben und mindestens halb so viele Stellvertreter.
* Zwei der zu vergebenden Plätze werden automatisch an den/ die Schülersprecher*in und eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n vergeben. Die übrigen Plätze sind zur Wahl zur freien Verfügung und werden nach dem üblichen Wahlverfahren festgelegt.
## 7. Delegation zum Stadtschülerrat
- Gewählte Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums können zur Delegation zum Stadtschülerrat gewählt werden.
- Für die Wahl zum Stadtschülerrat sind durch den Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums die Positionen des Delegierten und Ersatzdelegierten zu wählen. Die Wahl ist wie die Wahl des Vorstandes zu behandeln. (§11 SchWVO des Landes Sachsen-Anhalt)
* Gewählte Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums können zur Delegation zum Stadtschülerrat gewählt werden.
* Für die Wahl zum Stadtschülerrat sind durch den Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums die Positionen des Delegierten und Ersatzdelegierten zu wählen. Die Wahl ist wie die Wahl des Vorstandes zu behandeln. (§11 SchWVO des Landes Sachsen-Anhalt)
## 8. Beirat des Schülerrates
- Der Beirat des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums besteht aus freiwilligen Mitgliedern unabhängig von Klassenstufe oder Mitgliedschaft in anderen Gremien.
- Die Teilnahme am Beirat des Schülerrates ist freiwillig.
- Alle Mitglieder des Beirates sind stimmberechtigt.
- Der Beirat des Schülerrates ist bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
- Der Beirat des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums hat beratende Funktion und kann Beschlussvorlagen in den Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums einbringen, basisdemokratische Abstimmungen nach Artikel 10 einleiten und bei Beschlussfähigkeit eigene Beschlüsse fassen.
- Der Beirat des Schülerrates wählt einen eigenen Vorstand. Diese Wahl ist wie die Wahl des Vorstandes des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums Hand zu haben.
- Die Vorstandsmitglieder des Beirates sind vollwertige Schülerratsmitglieder
* Der Beirat des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums besteht aus freiwilligen Mitgliedern unabhängig von Klassenstufe oder Mitgliedschaft in anderen Gremien.
* Die Teilnahme am Beirat des Schülerrates ist freiwillig.
* Alle Mitglieder des Beirates sind stimmberechtigt.
* Der Beirat des Schülerrates ist bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig.
* Der Beirat des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums hat beratende Funktion und kann Beschlussvorlagen in den Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums einbringen, basisdemokratische Abstimmungen nach Artikel 10 einleiten und bei Beschlussfähigkeit eigene Beschlüsse fassen.
* Der Beirat des Schülerrates wählt einen eigenen Vorstand. Diese Wahl ist wie die Wahl des Vorstandes des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums Hand zu haben.
* Die Vorstandsmitglieder des Beirates sind vollwertige Schülerratsmitglieder
### 8a Kontrolle durch den Schülerrat
- Der Schülerrat hat ein zweiwöchiges suspensives Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Beirats.
- Bei Einsatz des suspensiven Vetos ist ein Beiratsausschuss einzuberufen, der innerhalb von 2 Wochen einen Kompromiss vorlegt. Den Vorsitz des Beiratsausschusses hat der Vorstand des Beirats inne.
- Bei Nichteinigung hat der Schülerrat ein um zwei Wochen verzögertes absolutes Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Beirats.
- Bei Einsatz des absoluten Vetos hat der Beirat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 30 Tagen mit Zweidrittelmehrheit eine basisdemokratische Abstimmung einzuleiten. Geschieht dies nicht innerhalb der genannten Frist, gilt der Beschluss als abgelehnt.
- Der Artikel ist nicht auf Beschlüsse anzuwenden, welche der Ausarbeitung von Beschlussvorlagen oder der Sicherstellung ordnungsgemäßer Arbeit dienen.
* Der Schülerrat hat ein zweiwöchiges suspensives Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Beirats.
* Bei Einsatz des suspensiven Vetos ist ein Beiratsausschuss einzuberufen, der innerhalb von 2 Wochen einen Kompromiss vorlegt. Den Vorsitz des Beiratsausschusses hat der Vorstand des Beirats inne.
* Bei Nichteinigung hat der Schülerrat ein um zwei Wochen verzögertes absolutes Vetorecht gegenüber Beschlüssen des Beirats.
* Bei Einsatz des absoluten Vetos hat der Beirat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 30 Tagen mit Zweidrittelmehrheit eine basisdemokratische Abstimmung einzuleiten. Geschieht dies nicht innerhalb der genannten Frist, gilt der Beschluss als abgelehnt.
* Der Artikel ist nicht auf Beschlüsse anzuwenden, welche der Ausarbeitung von Beschlussvorlagen oder der Sicherstellung ordnungsgemäßer Arbeit dienen.
## 9. Ausschüsse
- Der Vorstand sowie die Vollversammlung und der Beirat sind ermächtigt, Ausschüsse einzuberufen.
- Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und/ oder des Beirates des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums sowie Personen, welche sich aktiv in der Schülervertretung engagieren oder fachkundiges Wissen beitragen können.
- Ausschüsse haben ausschließlich beratende Funktion.
- Nur Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums sind in den Ausschüssen stimmberechtigt, in Ausnahmen entscheidet die Vollversammlung.
- Ausschüsse liefern dem, den Ausschuss einberufenden, Organ regelmäßige Berichte über ihre Arbeit.
- Ausschüsse sind bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
* Der Vorstand sowie die Vollversammlung und der Beirat sind ermächtigt, Ausschüsse einzuberufen.
* Mitglieder der Ausschüsse sind Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums und/ oder des Beirates des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums sowie Personen, welche sich aktiv in der Schülervertretung engagieren oder fachkundiges Wissen beitragen können.
* Ausschüsse haben ausschließlich beratende Funktion.
* Nur Mitglieder des Schülerrates des Georg-Cantor-Gymnasiums sind in den Ausschüssen stimmberechtigt, in Ausnahmen entscheidet die Vollversammlung.
* Ausschüsse liefern dem, den Ausschuss einberufenden, Organ regelmäßige Berichte über ihre Arbeit.
* Ausschüsse sind bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
## 10. Basisdemokratische Abstimmungen
- Entscheidungen, welche den Alltag den Alltag der Mehrheit oder einer größeren Gruppe der Schülerschaft erheblich beeinflussen, sind in einer basisdemokratischen Abstimmung zu treffen.
- Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums und der Beirat sind berechtigt, bei Entscheidungen nach Punkt 1 mit einfacher Mehrheit eine basisdemokratische Abstimmung einzuleiten.
- Sofern beschlossen, ist eine Basisdemokratische Abstimmung innerhalb von 4 Schulwochen abzuhalten.
- Für die Durchführung der Abstimmung wird ein Vorstand bestehend aus einem Abstimmungsleiter, Repräsentanten des Antragstellers sowie des einleitenden Gremiums durch Handaufheben gewählt.
- Eine basisdemokratische Abstimmung kann per Stimmzettel oder nach Beschluss per einfacher Mehrheit digital erfolgen.
- Bei digitaler Abstimmung obliegt die Entscheidung über den zu nutzenden Dienst dem Vorstand. Die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze ist sicherzustellen.
- Ergebnisse basisdemokratischer Abstimmungen sind von allen Gremien bedingungslos anzuerkennen.
- Das einleiten basisdemokratischer Abstimmungen zu Beschlüssen, welche nicht dem Punkt 1 entsprechen, ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind mit Zweidrittelmehrheit im Schülerrat zu bekräftigen.
* Entscheidungen, welche den Alltag der Mehrheit oder einer größeren Gruppe der Schülerschaft erheblich beeinflussen, sind in einer basisdemokratischen Abstimmung zu treffen.
* Der Schülerrat des Georg-Cantor-Gymnasiums und der Beirat sind berechtigt, bei Entscheidungen nach Punkt 1 mit einfacher Mehrheit eine basisdemokratische Abstimmung einzuleiten.
* Sofern beschlossen, ist eine basisdemokratische Abstimmung innerhalb von 4 Schulwochen abzuhalten.
* Für die Durchführung der Abstimmung wird ein Vorstand bestehend aus einem Abstimmungsleiter, Repräsentanten des Antragstellers sowie des einleitenden Gremiums durch Handaufheben gewählt.
* Eine basisdemokratische Abstimmung kann per Stimmzettel oder nach Beschluss per einfacher Mehrheit digital erfolgen.
* Bei digitaler Abstimmung obliegt die Entscheidung über den zu nutzenden Dienst dem Vorstand. Die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze ist sicherzustellen.
* Ergebnisse basisdemokratischer Abstimmungen sind von allen Gremien bedingungslos anzuerkennen.
* Das Einleiten basisdemokratischer Abstimmungen zu Beschlüssen, welche nicht dem Punkt 1 entsprechen, ist ausgeschlossen. Ausnahmen sind mit Zweidrittelmehrheit im Schülerrat zu bekräftigen.
## 11. Beschlussfähigkeit
@ -109,10 +103,9 @@ Die Beschlussfähigkeit wird in den jeweiligen Absätzen zu den Organen der Satz
### 11a Abstimmungen
- Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben.
- Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln. Die Stimmabgabe muss auf Wunsch eines einzelnen stimmberechtigten Mitgliedes geheim erfolgen.
- Falls andere Abstimmungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, welche den demokratischen Grundordnungen entsprechen, so werden diese zur Abstimmung gestellt und mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die darauf folgende Abstimmung wird dann nach dem beschlossenen Muster durchgeführt.
* Abstimmungen gelten mit einfacher Mehrheit als angenommen. Die Stimmabgabe erfolgt durch einfaches Handaufheben.
* Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln. Die Stimmabgabe muss auf Wunsch eines einzelnen stimmberechtigten Mitgliedes geheim erfolgen.
* Falls andere Abstimmungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden, welche den demokratischen Grundordnungen entsprechen, so werden diese zur Abstimmung gestellt und mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die darauf folgende Abstimmung wird dann nach dem beschlossenen Muster durchgeführt.
## 12. Sprachliche Gleichstellung

@ -1,15 +1,16 @@
---
title: "Termine"
title: Termine
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description : "Hier sind alle Termine für das Laufende bzw. nächste Schuljahr aufgelistet."
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description: Hier sind alle Termine für das laufende bzw. nächste Schuljahr aufgelistet.
events:
- title: "Gesamtkonferenz"
- title: Gesamtkonferenz
date: 2021-11-09T23:00:59.756Z
location: Georg-Cantor-Gymnasium, Halle(Saale)
summary: Die Gesamtkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Schule.
- date: 2022-03-17T09:56:26.430Z
title: Känguru-Wettbewerb
location: Georg-Cantor-Gymnasium, Halle (Saale)
summary: Der Känguru-Wettbewerb ist der weltweit größte Mathematik-Wettbewerb
für Schüler der 5. bis 10. Klasse
---

@ -1,24 +1,14 @@
---
title: "Mathematikolympiade"
title: Mathematik-Olympiade
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description : "Metabeschreibung"
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category: "Mathematik"
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description: Metabeschreibung
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category: Mathematik
class: 5 - 12 Klasse
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### Über die Olympiade
Die Mathematik-Olympiade ist ein jährlich bundesweit angebotener Wettbewerb, an dem über 200.000 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Sie hat eine bis in das Schuljahr 1961/62 zurückreichende Tradition.
@ -27,16 +17,16 @@ Die Mathematik-Olympiade bietet allen interessierten Schülerinnen und Schülern
Besonders bei älteren Klassen besteht das Interesse dagegen mehr darin, eigene mathematische Fähigkeiten an der Bearbeitung anspruchsvoller Aufgaben zu erproben, zu festigen und weiterzuentwickeln.
Am Georg-Cantor-Gymnasium stehen für die Teilnehmer der Mathematikolympiade zusätzliche Förderungsangebote zur verfügung.
Am Georg-Cantor-Gymnasium stehen für die Teilnehmer der Mathematik-Olympiade zusätzliche Förderungsangebote zur Verfügung.
### Spezialistenlager
Im Rahmen der Förderung begabter Schüler wird jährlich am Georg-Cantor-Gymnasium ein Spezialistenlager durchgeführt.
In der Jugendherberge Frauenstein werden die zukünftigen Teilnehmer der Mathematikolympiade von den besten Mathematiklehrern eine Woche darauf vorbereitet und gelehrt.
In der Jugendherberge Frauenstein werden die zukünftigen Teilnehmer der von den besten Mathematiklehrern eine Woche darauf vorbereitet und gelehrt.
Das Programm beinhaltet auch Wandertage und andere Vergnügungsmöglichkeiten.
Die Schüler bearbeiten sowohl alte Mathematikolympiaden-Aufgaben, als auch unbekannte Stoffgebiete, die erst in den späteren Jahrgägen ein Thema sein werden.
Die Schüler bearbeiten sowohl alte Mathematikolympiaden-Aufgaben, als auch unbekannte Stoffgebiete, die erst in den späteren Jahrgängen ein Thema sein werden.
### Erfolge